Die KTS ist ordentliches Mitglied des Deutschen Berufsverbandes für Tanzpädagogik e.V. Der Berufsverband steht für die Sicherstellung von fachlich und pädagogisch hochwertigem Unterricht für Kinder, Jugendliche und Erwachsene ein. Die ordentliche Mitgliedschaft setzt den Nachweis der fachlichen und pädagogischen Eignung im unterrichteten Fach voraus. KTS ist verpflichtet, ständig Angebote qualifizierter beruflicher Aus- und Weiterbildung in Form von pädagogischen Lehrgängen, Tagungen, Tanzseminaren etc. anzunehmen. KTS übernimmt die qualifizierte fachliche und methodische Ausbildung der Schülerin/des Schülers im Rahmen des vertraglichen Unterrichtsverhältnisses. Ziel des Unterrichts ist, Tanz als Kunstform aufführen zu können, sei es als Laie, sei es für Teilnehmer*innen, die sich eine Perspektive für Berufe mit tänzerischem Bezug offenhalten wollen. Für Erwachsene ist der Unterricht so strukturiert, dass er auch für Fort-, Weiterbildungs- und Umschulungszwecke mit tänzerischem Bezug geeignet ist. Der pädagogische Erfolg setzt eine kontinuierliche Ausbildung voraus. Deswegen sollte das Unterrichtsverhältnis längerfristig angelegt sein, unabhängig von dessen rechtlicher Ausgestaltung. Vertragsbeendigungen innerhalb eines Unterrichtsjahres sollten deshalb vermieden werden.
- SchülerIn erhält von KTS Unterricht im Fach / in den Fächern: tänzerische Früherziehung, Ballett Vorbereitung, Ballett I, II, III, IV, V, Spitzentanz, Contemporary HipHop, HipHop Commercial, Showdance
Erwachsene: Ballett Basis +, Ballett Mittelstufe, Ballett Senioren, Jazz-dance, Dancing Pilates, Step, tänzerische Gymnastik.
- Der Unterricht wird erteilt als Gruppenunterricht mindestens 5 höchstens 12 Schülern. Änderungen der Unterrichtsform und/oder der Dauer einer Unterrichtseinheit erfordern einen Nachtrag zum bestehenden Vertrag.
- Die Dauer einer Unterrichtseinheit beträgt 60/ 75 oder 90 Minuten.
- Der Unterricht findet als Präsenzunterricht im Allgemeinen in den Räumen der KTS statt.
- Wenn Präsenzunterricht unmöglich oder unzumutbar erschwert ist (z. B. in Folge von Brandschäden, Überschwemmungen, Stromausfällen, Pandemien, Epidemien, Einstellung des Betriebs von Bahn, Bus, Straßenbahn wegen Streiks), findet der Unterricht Online am vereinbarten Tag zur vereinbarten Uhrzeit statt. Es besteht Einigkeit über die Verwendung des Videokonferenzdienstes Zoom. (Datenschutz siehe Anlage 5)
- 2. Unterrichtsjahr, Vertragsbeginn, Vertragsdauer, Probezeit, einmaliger Verwaltungskostenbeitrag, Anzahl garantierter Unterrichtseinheiten, Unterrichtsvergütung
2.1 Die Dauer des Unterrichtsvertrags ist unbestimmt
2.2 Entgeltpflichtige Probezeit für Kinder bis 6 Jahren: 1 Monat, bzw. 3 Unterrichtseinheiten, eine kostenfreie Probestunde
2.3 Mit Abschluss des Unterrichtsvertrages fällt ein einmaliger Verwaltungskostenbetrag i. H. v. 20€ an
2.4. VertragspartnerIn hat Anspruch auf
- 36 Unterrichtseinheiten bei einer Vertragsdauer von 1 Jahr/12 Monaten
- 18 Unterrichtseinheiten bei einer Vertragsdauer von ½ Jahr/6 Monaten
- 9 Unterrichtseinheiten bei einer Vertragsdauer von 3 Monaten ¼ Jahr/3 Monaten
- 3 Unterrichtseinheiten bei einer Vertragsdauer von 1 Monat
2.5. Die Vergütung ist bemessen nach einem Jahr bei einem Vertrag, dessen Dauer unbestimmt ist. Sie ist abhängig vom belegten Kurs und seiner Dauer. Bei Kündigung vor Jahresfrist wird die Vergütung bemessen nach (siehe §3.6.).
- 3. Zahlungsmodus/Fälligkeit:
1. Der einmalige Verwaltungskostenbetrag von 20€ ist wie folgt zu entrichten:
□ per Überweisung auf das Konto der KTS (siehe Nr. 8: dort sind die Details)
□ durch SEPA-Lastschrift vom Konto (gesondertes Mandat erforderlich, siehe Anlagen 1 & 2)
- Wenn VertragspartnerIn das Unterrichtsentgelt vorauszahlen möchte, wird ein Nachlass gewährt:
□ 10% für das Unterrichtsjahr / bei Vorauszahlung für ein Jahr
□ 5% für das Schulhalbjahr / bei Vorauszahlung für ein halbes Jahr
□ 2,5 % für das Vierteljahr / bei Vorauszahlung für ein Quartal
Der Vorauszahlungsbetrag ist am 1. Banktag des gewählten Zeitraums fällig.
- Möchte VertragspartnerIn keinen Vorauszahlungnachlass in Anspruch nehmen, ist das Unterrichtsentgelt in monatlichen Raten zu entrichten, zur Gewährleistung eines gleichmäßigen Zahlungsplans auch in den Ferienzeiten.
Die monatliche Rate ist vorschüssig am 1. Banktag des Monats fällig.
- Entgelt für weniger als garantierte Unterrichtseinheiten: Für die nicht erteilten, aber bezahlten Unterrichtseinheiten erteilt KTS nach dem Ende des Unterrichtsjahres eine Gutschrift und erstattet den gutgeschriebenen Betrag an VertragspartnerIn.
- Entgelt für mehr als garantierte Unterrichtseinheiten: Nach dem Ende des Unterrichtsjahres erteilt KTS eine Rechnung. Sind mehr als die garantierten Unterrichtseinheiten erteilt worden, sind die Mehreinheiten zusätzlich an KTS zu bezahlen.
- Wird das Vertragsverhältnis von einer Vertragspartei ordentlich mit sechswöchigen Frist zum Quartalsende gekündigt, erfolgt die Abrechnung auf der Grundlage der Vergütung für
- 1 Vierteljahreszeitraum bei einer Vertragsdauer bis zu 3 Monaten, entspricht einer rückwirkenden Erhöhung um 10%
- 1 Halbjahreszeitraum bei einer Vertragsdauer von über 3 Monaten bis zu 11 Monaten, entspricht einer rückwirkenden Erhöhung um 5%
- 1 Jahreszeitraum bei einer Vertragsdauer von 12 Monaten und mehr, entspricht einer rückwirkenden Erhöhung um 2,5%
- Das Unterrichtsentgelt ist wie folgt zu entrichten:
□ per Dauerauftrag auf nachfolgendes Konto:
Kontoinhaber: Elke Nieschulz-Brockmann
Bank/Sparkasse: HASPA
IBAN: DE27 2005 0550 1500 7222 42
BIC: HASPDEHHXXX
□ durch SEPA-Lastschrift vom Konto (gesondertes Mandat erforderlich, siehe Anlagen 1 & 2)
- Die Parteien sind sich einig, dass nach einer Dauer des Vertragsverhältnisses von mindestens vier Monaten eine Erhöhung des vereinbarten Unterrichtsentgelts durch KTS möglich ist. Die Erhöhung muss VertragspartnerIn mindestens zehn Wochen vor dem Erhöhungstermin in Textform mitgeteilt werden, um das Recht ausüben zu können, den Unterrichtsvertrag unter Beachtung einer Frist von 1 Monat zum Zeitpunkt der beabsichtigten Erhöhung kündigen zu können. Macht VertragspartnerIn vom Recht der Kündigung keinen Gebrauch, gilt die Erhöhung der Unterrichtsgebühr ab dem Erhöhungszeitpunkt als genehmigt, sofern SchülerIn den Unterricht annimmt.
- 1. Form: Zur Wirksamkeit einer Kündigung genügt die Textform an PCA Card Administration, Vorsetzen 41, 20459 Hamburg. Empfohlen wird die Schriftform, um Missbrauch auszuschließen.
- 2. In der Probezeit kann der Unterrichtsvertrag von den Vertragsparteien fristlos beendet werden, ggf. unverzüglich nach der letzten Probeneinheit.
- Jede Vertragspartei kann den Unterrichtsvertrag aus wichtigem Grund kündigen (§ 626 BGB). Diese ist der anderen Vertragspartei innerhalb von 2 Wochen nach dem Ereignis zu erklären, auf das die Kündigung gestützt wird. Die außer-ordentliche Kündigung ist zu begründen.
- Termine für eine ordentliche Kündigung sind der 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12 eines Jahres. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen zum Ende eines Quartals (vgl. § 621 Nr. 4 BGB)
Der Unterricht entfällt an den gesetzlichen und kirchlichen Feiertagen und in den Ferien der allgemeinbildenden Schulen im Land Hamburg.
Lehrkraft
Bei Verhinderung der Lehrkraft vereinbaren die Vertragsparteien grundsätzlich einen Ersatztermin, sofern durch den Ausfall die garantierte Zahl der Unterrichtseinheiten unterschritten würde. VertragspartnerIn darf Angebote zur Nachholung nur aus wichtigem Grund ablehnen. Als Nachholtermine kommen auch Wochenendtage und/oder Ferientage in Frage.
SchülerIn/VertragspartnerIn
Erscheint SchülerIn nicht zum vereinbarten Unterricht, kommt sie/er in Annahmeverzug. Für VertragspartnerIn besteht die Pflicht, KTS UNAUFGEFORDERT und UNVERZÜGLICH über den Unterrichtsausfall zu informieren (Aufklärungspflicht). Kommt VertragspartnerIn der Aufklärungspflicht schuldhaft nicht nach oder hat das Nichterscheinen von SchülerIn zum Unterricht zu vertreten, so kann die leistungsfähige und leistungsbereite KTS die vereinbarte Vergütung verlangen. VertragspartnerIn bleibt es dann unbenommen nachzuweisen, dass ein Vergütungsausfall in der geltend gemachten Höhe nicht oder niedriger angefallen ist. Im Krankheitsfall wird ein ärztliches Attest benötigt, um das Nichterscheinen zu Unterricht als offiziell ausgefallen werten zu können.
- 7 Auftritt in der Öffentlichkeit
SchülerIn soll an öffentlichen Aufführungen Dritter, die das Unterrichtsfach betreffen, nur nach vorheriger Zustimmung der KTS teilnehmen. Diese darf die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern (z. B. SchülerIn überschätzt sich bei der Auswahl des Tanzstücks).
- 8 Elektronische Datenverarbeitung
KTS erhebt nur Daten, die sie für die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt. Die Daten werden nur für diese Aufgaben verwendet. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden hierbei beachtet. Mit dem Abschluss des Vertrages wird die Einwilligung in die Erhebung und Nutzung von Daten erteilt. Bezüglich der Informationspflicht zum Zeitpunkt der Erhebung von Daten bei betroffenen Personen nach Artikel 13 und 14 DSGVO wird auf die Datenschutzerklärung der KTS verwiesen, die im Internet unter www.nieschulz-flottbek.de zu finden ist. Dies gilt auch für Unterricht, Lern- und Unterrichtsbegleitungen etc., bei denen digitale Technologien, Formate und Plattformen zum Einsatz kommen.
Die Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Durchführung des Vertrages zwingend erforderlich ist (z. B. für die Anmeldung zu einem Wettbewerb oder Prüfung. VertragspartnerIn, Erziehungsberechtigte minderjähriger SchülerInnen, SchülerIn (Mindestalter 14 Jahre) haben das Recht, die Einwilligung zur Speicherung, Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen, soweit diese nicht für die Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich sind. Ferner haben die Vorgenannten bezüglich der erhobenen Daten die durch das Bundesdatenschutzgesetz und die Datenschutz-Grundverordnung festgelegten Rechte auf Auskunft und Berichtigung. Die Ausübung dieser Rechte kann schriftlich unter (Adr. Lehrkraft) erfolgen. Die Übersicht findet sich in Anlage 3.
- 9. Veröffentlichung von Fotos und anderen Bildaufnahmen
Es gilt eine gesonderte Einwilligung (Anlage 4).
Die vertragliche und außervertragliche Haftung der KTS und ihrer Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder seiner Änderungen bzw. Ergänzungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.